Unser Wunsch
Unser aller Leben auf dieser Welt ist, insgesamt betrachtet, kurz. Es gewinnt nur Sinn durch einen Bezug, der über unsere eigene Existenz hinaus geht. Dieses "Über-uns-Hinausgehen" geschieht in zwei Richtungen: Durch den Bezug zu und das Hören auf Gott und den Bezug zu und das Beachten des Nächsten. Diese beiden Bezüge mit Leben zu füllen, ist Anliegen der neue wege stiftung. Wissend, dass der Bedarf groß und die Kraft klein ist, wollen wir versuchen, neue Wege zu beschreiten. Das bedeutet konkret, den uns in den Weg gelegten Anfragen, Herausforderungen und Anliegen mit neuen, also innovativen Anworten zu begegnen. Wir wollen dabei in den Projekten und Verantwortungen, die wir übernommen haben, offene Ohren haben für Anregungen und Kritik, und im Besonderen, ohne dabei unverbindlich oder leichtfertig zu sein, offene Sinne für neue Gedanken und offene Augen für besondere Wege.
Unser Satzungsauftrag
§ 1
Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Neue-Wege-Stiftung“.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts....
§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Durchführung diakonischer Programme und Projekte im In- und Ausland in den Bereichen
a. Kinder- und Jugendhilfe
b. Bildung und Erziehung
c. Entwicklungshilfe und humanitäre Nothilfe
d. Förderung der christlichen Religion.
Dies beinhaltet auch die Förderung der dazu erforderlichen Aus- und Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlichen Helfern.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung und Durchführung von psychotherapeutischer und pädagogischer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
- die Förderung und Durchführung diakonischer Maßnahmen zugunsten besonders benachteiligter oder gefährdeter Menschen,
- die Förderung und Durchführung von theologischer und psychologischer / seelsorgerlicher Aus- und Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlichen Helfern,
- die Förderung und Durchführung von Öffentlichkeits- und Medienarbeit, die dem oben genannten Zweck dient.
(3) Die Stiftung kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie andere Organisationen und Einrichtungen unterstützt, die in gemeinnütziger Weise dem Stiftungszweck entsprechende Ziele verfolgen.
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung nicht entsprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Unsere Verantwortlichen: Die Stiftungsräte und der Schatzmeister
Vorsitzender und Stifter:
Prof. Dr. Detlef Hiller, Essen
Stellvertretende Vorsitzende und Stifterin:
Dr. Regina Hiller, Essen
Stiftungsrat:
Prof. Dr. Thomas Schrader, Mettmann
Stiftungsrat und Schatzmeister:
Dr. Peter Walter, Salzburg